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Juli 2010

Neuregelung der Kfz-Steuerpflicht für Zollkennzeichen

Die DAD-Paketlösung

Die Kfz-Steuerpflicht für Zollkennzeichen wird zum 01.07.2010 neu geregelt.

Konsequenzen der Neuregelung sind mehr Wege, mehr Wartezeiten, mehr Stress. Denn: Wird ein Zollkennzeichen benötigt, reicht allein der Weg zur Zulassungsstelle nicht mehr aus. Zusätzlich steht der Weg zum Finanzamt an, um dort die Kfz-Steuer zu entrichten.

Zulassungsstelle und Finanzamt liegen räumlich oftmals weit auseinander. Zudem unterscheiden sich teilweise ihre Öffnungszeiten, was eine schnelle und reibungslose Abwicklung weiter erschwert. Hinzu kommen doppelte Wartezeiten.

Steuerpflicht für Zollkennzeichen im Überblick:
  • neue Regelung gültig seit 01.07.2010
  • Steuerpflicht für Zollkennzeichen beginnt bereits ab dem ersten Tag der Zulassung für mindestens einen Monat
  • zusätzlich zum Besuch der Zulassungsstelle ist nun auch der Besuch beim Finanzamt erforderlich

 

Unser Service beinhaltet:
  • Zollkennzeichen, Versicherung und Abführung der Kfz- Steuer
  • inklusive Bring- und Hol-Service zur und von der Zulassungsstelle
    Abwicklung mit Finanzämtern
  • auf Wunsch Lieferung direkt zum Endkunden

 

Ihre Vorteile:
  • schneller, sicherer und kostengünstiger Service
  • kurze Lieferzeiten (24-Std.-Service) und Top-Lieferbedingungen

Informationen zum Zollkennzeichen-Service (PDF, 325 kB)

Ihr DAD-Vertriebsteam erreichen Sie unter:

Tel  +49 (0)4102 804-400
Fax +49 (0)4102 804-447
E-Mail vertrieb@dad.de

DAD Deutscher Auto Dienst GmbH
Ladestraße 1
22926 Ahrensburg