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Dezember 2010

Winterreifen-Pflicht in Kraft getreten

Fahrzeugverbringung durch den DAD

Die Winterreifen-Pflicht ist seit 04.12.2010 in Kraft. Fahrer, die künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt werden, zahlen Strafe und bekommen einen Punkt in Flensburg.

Um Gesetzesverstöße zu vermeiden, sollten Unternehmen für die Dienstwagen ihrer Mitarbeiter eine umgehende Ausrüstung mit Winterreifen anweisen. Sonst dürfen sie bei Reif-, Schnee- und Eisglätte etc. nicht bewegt werden. Poolfahrzeuge dürfen ohne geeignete Bereifung gar nicht erst herausgegeben werden.

Winterreifen-Pflicht im Überblick:
  • am 26.11. beschlossen und seit 04.12.2010 in Kraft
  • kein festgelegter Zeitraum für Winterreifen-Pflicht, Wetterverhältnisse sind entscheidend
  • bei winterlichen Straßenverhältnissen: Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol

Konsequenzen für falsche Bereifung bei Winterwetter:

  • belangt wird der Fahrer, nicht der Halter
  • 40 Euro bzw. 80 Euro Geldstrafe, wenn durch unpassende Reifen Behinderungen im Winterverkehr entstehen. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

 

Fahrzeugverbringung mit dem DAD:

Wir bringen Ihre Fahrzeuge zuverlässig, schnell und pünktlich auf eigener Achse von A nach B. Inklusive digitaler Fotodokumentation und Übergabeprotokoll. Bei Bedarf Beschaffung von Überführungskennzeichen, Zulassung, Fahrzeugreinigung, Winterreifen-Handling, Tankservice etc.

Bei Winterwetter bedeutet dies:

  • bei Auftrag standardmäßige Abfrage der Reifenart
  • bei unpassender Bereifung, Information an den Auftraggeber, damit richtige Bereifung organisiert werden kann
  • somit Vermeidung zeitraubender und Kosten verursachender unnötiger Fahrten
  • Terminabstimmung mit Kunden und Partnern, flexible Planung nach Witterungsbedingungen, ggf. auch Wochenendfahrten
  • Fahrzeuge mit Sommerreifen werden – wenn möglich – für Überführungsfahrt inkl. Reifenumrüstung bei passenden Wetter- und Straßenverhältnissen disponiert

Informationen zur Winterreifenpflicht und der DAD-Fahrzeugverbringung

Ihr DAD-Vertriebsteam erreichen Sie unter:

Tel  +49 (0)4102 804-400
Fax +49 (0)4102 804-447
E-Mail vertrieb@dad.de

DAD Deutscher Auto Dienst GmbH
Ladestraße 1
22926 Ahrensburg