Sie wollen Ihren Kunden als besondere Serviceleistung die Antragsstellung für den staatlichen Umweltbonus für E-Fahrzeuge abnehmen? Mithilfe unseres komfortablen BAFA-Portals wird die umständliche Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Kinderspiel.
Die standardisierten Abläufe, die Plausibilisierung aller Daten, sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der BAFA reduzieren den Aufwand und Fehlerpotenzial auf ein Minimum.
Mit unserer intuitiv nutzbaren Web-Lösung werden Sie sicher durch die Einzelschritte geführt. Die frischgebackenen E-Auto-Besitzer müssen Ihnen in den meisten Fällen nur die Rechnung, die Zulassungsbescheinigung Teil II und eine Vollmacht übermitteln. Bei Leasingwagen hingegen entfällt die Rechnung, dafür werden Unterlagen zum Leasingvertrag, eine Bestätigung der verbindlichen Bestellung und eine Kalkulation der Leasingrate benötigt. Alle Dokumente können bequem in unser Portal hochgeladen werden. Danach können sich Ihre Kunden schon bald auf die Auszahlung der Umweltprämie freuen!
Förderbar sind ausgewählte Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge gemäß der beim BAFA erhältlichen Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.